Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplans "Pappelallee" erstellte Entwässerungskonzept sieht für die gesicherte Ableitung des Niederschlagswassers die Ableitung in den Vollmesgraben (Gewässer III. Ordnung) vor. Hierfür ist der derzeit verfüllte Graben wieder offenzulegen und zu profilieren. Die Wiederherstellung des Vollmesgraben und die Herstellung eines Verbindungsgrabens zwischen Vollmesgraben und Bruchbach ist ein nach § 67 Wasserhaushaltsgesetz genehmigungspflichtiger Gewässerausbau, der gem. § 68 Abs.1 WHG der Planfeststellung bedarf. Gem. § 68 Abs. 2 WHG kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden, wenn nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gem. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zu § 1 UVPG bedarf sowohl die Wiederherstellung des Vollmesgrabens, als auch die Herstellung des Verbindungsgrabens zwischen Vollmesgraben und Bruchbach einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Kreisverwaltung Germersheim
Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde
Luitpoldplatz 1
76726
Germersheim
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | wasserbehoerde@kreis-germersheim.de |
Telefon: | 07274 53-0 |
Fax: | 07274 53-229 |
URL: | https://www.kreis-germersheim.de/ |
Datum der Entscheidung
12.11.2024