Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplans "Pappelallee" erstellte Entwässerungskonzept sieht für die gesicherte Ableitung des Niederschlagswassers die Ableitung in den Vollmesgraben (Gewässer III. Ordnung) vor. Hierfür ist der derzeit verfüllte Graben wieder offenzulegen und zu profilieren. Die Wiederherstellung des Vollmesgraben und die Herstellung eines Verbindungsgrabens zwischen Vollmesgraben und Bruchbach ist ein nach § 67 Wasserhaushaltsgesetz genehmigungspflichtiger Gewässerausbau, der gem. § 68 Abs.1 WHG der Planfeststellung bedarf. Gem. § 68 Abs. 2 WHG kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden, wenn nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gem. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zu § 1 UVPG bedarf sowohl die Wiederherstellung des Vollmesgrabens, als auch die Herstellung des Verbindungsgrabens zwischen Vollmesgraben und Bruchbach einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Kreisverwaltung Germersheim
Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde

Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: wasserbehoerde@kreis-germersheim.de
Telefon: 07274 53-0
Fax: 07274 53-229
URL: https://www.kreis-germersheim.de/

Datum der Entscheidung

12.11.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP Standortbezogene Vorprüfung Vollmesgraben Pappelallee 12.11.2024 ( Bekanntmachung UVP Standortbezogene Vorprüfung Vollmesgraben Pappelallee 12.11.2024.docx )