Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Biomassekraftwerk Fechenheim GmbH hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines zweiten Biomassekraftwerks „Biomassekraftwerk II“. in Frankfurt am Main Gemarkung: Fechenheim, Flur: 10, Flurstücke: 13/11, 13/12, 13/24 Rechts-/Hochwert: 5.552983/32 U 483000, postalische Anschrift: Alt Fechenheim 34, 60386 Frankfurt am Main. Die Biomassekraftwerk Fechenheim GmbH plant die Errichtung und den Betrieb eines Biomassekraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung von 45 MW und einem Jahresdurchsatz von maximal 158.000 Tonnen bzw. maximal 18,0 Tonnen pro Stunde zur thermischen Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen, inklusive der für den Betrieb notwendigen Nebeneinrichtungen (insbesondere geschlossener Anlieferungs- bzw. Lagerhalle, Bandtrockner und Zerkleinerungsanlage sowie Betriebsgebäude). Das Biomassekraftwerk II soll auf dem Werksgelände des Standortes Fechenheim der Allessa GmbH, Alt Fechenheim 34, 60386 Frankfurt am Main als Betrieb D 41 errichtet werden. Es dient zur Sicherung der dezentralen nachhaltigen Energieversorgung des Standortes mit hochwertiger Wärme in Form von Prozessdampf sowie der umliegenden Region mit Strom und Fernwärme.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Hessen

Ansprechpartner

Abteilung IV/F Umwelt Frankfurt
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat 42.1 Abfallwirtschaft Ost

Darmstadt
Hessen
Deutschland

E-Mail: Poststelle_IV_F@rpda.hessen.de
URL: rp-darmstadt.hessen.de/

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

10.01.2023 - 09.02.2023

Auslegungsinformationen

2022-12-06 Bekanntmachungstext BKF 2 Homepage.pdf ( 2022-12-06 Bekanntmachungstext BKF 2 Homepage.pdf )