Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Feststellung gemäß § 5 UVPG Die PreussenElektra GmbH (PEL) hat beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als zuständiger Genehmigungsbehörde für das Kernkraftwerk Grohnde den Antrag zum weiteren Abbau der Anlage KWG, Abbauphase 2 (2. AG) gestellt. Dieser beinhaltet den Abbau des Reaktordruckbehälter sowie des Biologischen Schildes. Für dieses Änderungsvorhaben war gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 UVPG eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Vorprüfung beinhaltet gem. § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht durchzuführen ist. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann auf dieser Internetseite eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Abteilung 4 - Atomaufsicht, Strahlenschutz

Archivstr. 2
30169 Hannover
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 120 0

Datum der Entscheidung

17.06.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung der UVP-Pflicht mit Begründung ( 20250617-Vorprüfung_KWG_Phase_2.pdf )