Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, Am Langen Steg 5, 92637 Weiden i. d. OPf., hat beim Landratsamt Schwandorf die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 WHG zum Betrieb eines Entnahmeturms an der Hauptsperre Eixendorf mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Aufgrund von hohen Nährstoffbelastungen (vor allem Phosphat) kommt es in den Sommermonaten im Eixendorfer See wiederkehrend zu einer Blaualgenblüte, welche die Wasserqualität und daran gebundene Nutzungen im Freizeitbereich erheblich beeinträchtigen. Ursächlich hierfür sind (externe) Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet sowie die (interne) Nährstoffbelastung in den Seesedimenten in Kombination mit einer geringen mittleren Wassertiefe. Die bisherige Wasserentnahme erfolgt aus dem Grundablass, somit wird aktuell kühleres Tiefenwasser entnommen. Dies führt dazu, dass der Stausee ganzjährig nicht stabil geschichtet ist, sodass bei der kontinuierlichen Durchmischung des Sees rückgelöste Nährstoffe vom Seegrund an die Seeoberfläche gelangen und dort die Nährstoffverfügbarkeit für das Blaualgenwachstum erhöhen. Die Blaualgen-Problematik im Eixendorfer See besteht schon seit vielen Jahren und wird vermutlich durch den Klimawandel verstärkt. Ohne Gegenmaßnahmen sowohl im Einzugsgebiet als auch im See könnte es in der Zukunft somit zu einer weiteren Verschärfung des Problems kommen. Ziel der epilimnischen Entnahme durch den in Betrieb zu nehmenden Entnahmeturm ist eine stabile Schichtung der Wassersäule in der Talsperre während der Frühjahr- und Sommermonate. Eine stabile Schichtung zeichnet sich durch kühleres Wasser in den tiefen Schichten und wärmeres Wasser in den oberen Schichten aus. Damit wird eine Verbesserung der Gewässerqualität des Eixendorfer Sees verbunden mit einer Reduzierung des Blaualgenwachstums im Sommer angestrebt. Hierfür soll künftig in den Frühlings- bzw. Sommermonaten (ca. März/April bis September/Oktober) die Wasserentnahme aus der oberen Schicht des Wasserkörpers erfolgen. Eine Durchmischung und damit Einbringung von (internen) Nährstoffen aus den Seesedimenten in durchlichtete Bereiche soll vermieden werden, sodass im Sommer die Nährstoffverfügbarkeit an der Oberfläche des Sees verringert und damit die Blaualgen-Massenentwicklungen reduziert werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz
Wackersdorfer Str. 80
92421
Schwandorf
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-schwandorf.de |
Telefon: | +49 9431 471-0 |
Fax: | +49 9431 471-444 |
URL: | http://www.landkreis-schwandorf.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
07.05.2025 - 07.07.2025