Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Temporäre Verlegung des Reisleinsbachs unter der A7 während der Bauarbeiten, u. a. Fl.-Nr. 455/1, Gmkg. Wallmersbach, Stadt Uffenheim

Die Autobahndirektion Nordbayern beabsichtigt die Autobahnbrücke der A7 über den Reisleinsbach zu sanieren und muss während der Bauarbeiten zu diesem Zweck auch den Reisleinsbach im Bereich der Brücke einige Meter neben den bisherigen Gewässerverlauf verlegen.

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Nach § 68 Abs. 1 WHG benötigt der Gewässerausbau grundsätzlich eine Planfeststellung durch das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.

Die Autobahndirektion Nordbayern beantragte mit Antragsunterlagen des Ingenieurbüros R. Göller GmbH, Nürnberg vom 08.12.2020 die wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 WHG.

Für das hier beantragte wasserwirtschaftliche Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG in Verbindung mit der Nr. 13.18.1 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu untersuchen, ob die beantragte Verfüllung des Mühlkanals erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert.

Bei der nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG als überschlägige Prüfung durchzuführende Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist
(§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Telefon: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-1060
URL: http://www.kreis-nea.de

Datum der Entscheidung

02.02.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP_Bekanntgabe_temporaere_Verlegung_Reisleinsbach ( UVP_Bekanntgabe_temporaere_Verlegung_Reisleinsbach.pdf )