Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Herr Ignaz Graf zu Toerring-Jettenbach beabsichtigt den Abbau von Kies nach Rodung des derzeit auf dem geplanten Abgrabungsgelände vorhandenen Waldes. Das Abgrabungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemarkung und Gemeinde Nußdorf an der Gemeindegrenze zur Stadt Traunstein. Zum Abbau beantragt wird eine Gesamtfläche von 8,91 ha, gerodet werden soll eine Waldfläche von 9,5 ha. Beabsichtigt ist ein Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung und Rekultivierung mit Wiederaufforstung. Die Wiederverfüllung soll mit gewässerunschädlichem Erdaushub erfolgen (sog. Z 0-Material). Da die Fläche im Regionalplan als Vorrangfläche aufgeführt wird, ist kein Raumordnungs- oder landes-planerisches Verfahren erforderlich. Zudem liegt sie innerhalb der Konzentrationsfläche für Kiesabbau gemäß dem Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Nußdorf. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen inkl. artenschutzrechtlicher Maßnahmen. Für das beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil zu der geplanten Abgrabungsfläche von 8,91 ha die in direkter Nähe vorhandenen und noch nicht wieder verfüllten bzw. rekultivierten Abbauflächen –unabhängig von deren Betreiber- hinzuzurechnen sind und damit der gesetzliche Schwellenwert von 10 ha deutlich überschritten wird. Die geplante und beim LRA Traunstein beantragte Abgrabungsmaßnahme samt vorheriger Rodung der Waldfläche bedarf einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 BayAbgrG durch die Kreisverwaltungsbehörde. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für die Erteilung der abgrabungsrechtlichen Genehmigung ist das LRA Traunstein als untere Abgrabungsbehörde.
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Raumbezug
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Ansprechpartner
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Bayern
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