Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Antragsteller plant in der Stadt Cottbus, Gemarkung Sachsendorf, Flur 155, Flurstücke 183, 184, 269, 334, 369 die Waldumwandlung gemäß § 8 des Waldge-setzes des Landes Brandenburg1 (LWaldG) auf einer Fläche von 1,2254 ha.

Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.2.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG2 ist für geplante Waldumwandlungen von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortbezogene Vorprüfung des Einzel-falls im Sinne des § 3c Satz 1 UVPG durchzuführen.

Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 25. Februar 2021, Az.: LFB29.04-7020-5/10/21 durchgeführt.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen:

- Die umzuwandelnde Waldfläche liegt mit 1,2254 ha an der unteren Grenze der vorprüfungspflichtigen Maßnahmen
- Es werden keine wertvollen Bestände zur Umwandlung beantragt
- Die verlorene Waldfläche wird vollumfänglich an anderer Stelle ersetzt
- Durch die geplante Maßnahme einschließlich Ersatz werden keine erheb-lichen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
- Bewaldungsprozent 22, dadurch keine forstrechtlich bedenkliche bzw. problematische Situation

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit

Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: betriebsleitung@lfb.brandenburg.de
Telefon: +49 331 97929 301
Fax: + 49 331 97929 390

Datum der Entscheidung

08.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021-03-09_Anlage_EA_Veröffentlichung_ABl_20_50_ha_Keine_UVP_Pflicht_18_02_2021 ( 2021-03-09_Anlage_EA_Veröffentlichung_ABl_20_50_ha_Keine_UVP_Pflicht_18_02_2021.pdf )