Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Planungsgemeinschaft Kiesabbau Nützen betreibt Kiesabbau in den Gemeinden Nützen und Lentföhrden. Der bestehende Planfeststellungsbeschluss für eine Nassauskiesung läuft zum 31.12.2020 aus. Die Planungsgemeinschaft Nützen beabsichtigt, die Abbaufrist des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses um 20 Jahre zu verlängern. Über den Antrag wird gemäß § 68 Abs. 1 WHG in einem Planfeststellungsverfahren entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) stellt die zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob nach den §§ 6 bis 14 UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht. Für den Ausbau eines Gewässers ist nach Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Die Prüfung hat ergeben, dass für das Gewässerausbauvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 UVPG bekanntgegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Segeberg
Hamburger Str. 30
23795
Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@segeberg.de |
URL: | https://www.segeberg.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
09.01.2025
Auslegungsinformationen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
28.10.2019 - 27.11.2019