Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 1088/25, Gemarkung und Gemeinde Feldafing, Alte Traubinger Straße 6 h, 82340 Feldafing, haben beim Landratsamt Starnberg die Plangenehmigung für den Gewässerausbau zur Teilüberbauung und Verlegung des namenlosen Baches nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Für das Vorhaben wurde anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist ausschlaggebend, dass der Zustand des namenlosen Baches durch den Gewässerausbau keine negativen Auswirkungen erfährt. Schutzgüter werden nicht beeinträchtigt. Nach § 5 Absatz 2 UVPG wird dieses Ergebnis hiermit bekannt gemacht. Die Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg
Untere Wasserbehörde
Grüllmayer, Lena, Frau
Strandbadstr. 2
82319
Starnberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@lra-starnberg.de |
Telefon: | +49 8151 148-148 |
Fax: | +49 8151 148-160 |
URL: | http://www.landkreis-starnberg.de |
Datum der Entscheidung
09.10.2019