Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH hat mit Schreiben vom 10. Oktober 2023 eine Umweltverträglichkeitsvorstudie nach UVPG für den HBP Ostfeld des Kiessandtagebaues Kaltwasser mit der Bitte um Durchführung einer Überprüfung der UVP-Pflicht in Form einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7 Absatz 1 UVPG für die weitere Gewinnung im Ostfeld des Kiessandtagebaus Kaltwasser beantragt. Der Kiessandtagebau Kaltwasser wurde bereits 1981 durch die ehemaligen Lausitzer Dachziegelwerke Kodersdorf aufgeschlossen. Seit 1993 betreibt die Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH den Kiessandtagebau Kaltwasser. Für den Betrieb des Kiessandtagebaus wurde am 12. April 2000 ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan eingereicht. Der Betrieb erfolgte ab dem 15. Januar 2003 auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des Sächsischen Oberbergamtes. Die Genehmigung war bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Am 6. Dezember 2022 beantragte die Bergbauunternehmerin eine rein zeitliche Verlängerung der Geltungsdauer des Rahmenbetriebsplanes sowie den vorzeitigen Beginn beim Oberbergamt. Für die zeitliche Verlängerung des planfestgestellten Vorhabens wurde eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles zur Überprüfung der UVP-Pflicht gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für die Verlängerung des Abbauvorhabens keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, weil durch die vorgesehene Verlängerung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Ergebnis dieser Vorprüfung wurde im Sächsischen Amtsblatt am 16. Dezember 2021 bekannt gegeben. Durch das Sächsische Oberbergamt wurde ein Planänderungsverfahren gemäß § 76 Abs. 3 VwVfG (sog. vereinfachtes Planänderungsverfahren bei unwesentlichen Änderungen) für die Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. Januar 2003 eingeleitet. Im Rahmen eines vorzeitigen Beginns beantragte der Unternehmer die Weiterführung des Betriebes für das 2003 planfestgestellte Vorhaben Kiessandtagebau Kaltwasser. Hierzu wurde der Hauptbetriebsplan vom 10. Januar 2023 durch das Oberbergamt zugelassen und bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Zugelassen wurden ausschließlich Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, der Abverkauf zwischengelagerter Rohstoffe, der der Fahrzeugwaage und die Durchführung des Grundwassermonitorings. Für das zum Kiessandtagebau Kaltwasser gehörende Westfeld wurde seitens der Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH bei der Landesdirektion Sachsen die Errichtung und der Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I nach DepV beantragt. Das Verfahren wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss für die „Deponie im Forst“ am 2. Februar 2024 abgeschlossen. Das Westfeld ist demnach nicht mehr Bestandteil der weiteren bergmännischen Planungen. Die Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH beabsichtigen, den Antrag zur Verlängerung der Geltungsdauer des Rahmenbetriebsplanes sowie des vorzeitigen Beginns zeitnah zurückzunehmen und das Vorhaben als neues Vorhaben zu beantragen. Die Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH planen nunmehr mit dem Hauptbetriebsplan 2023 – 2028 auf der Teilfläche Ostfeld des Kiessandtagebaus Kaltwasser die Rohstoffgewinnung ausschließlich im Trockenschnitt weiterzuführen. Der „Kiessandtagebau Kaltwasser“ befindet sich südlich der Gemeindeverbindungsstraße Kaltwasser-Mückenhain im Landkreis Görlitz, Gemeinde Neißeaue, Flur 2. Für den Weiterbetrieb des Kiessandtagebaus im Ostfeld wurde ein Hauptbetriebsplan mit einem Geltungszeitraum bis zum 31. Dezember 2028 beantragt. Mit dem Hauptbetriebsplan erfolgt eine schrittweise Erweiterung des Kiessandtagebaues. Zunächst soll der Rohstoffabbau im Bereich des bereits freigelegten Vorfeldes (ca. 2,6 ha) ausschließlich im Trockenschnitt fortgeführt werden. Für die Erweiterung des Abbaufeldes ist eine Flächeninanspruchnahme von 4,38 ha geplant. Die neuen Vorfeldflächen sind bewaldet. Nach erfolgter Waldumwandlung (4,38 ha) wird der Oberboden und Abraum abgetragen und Rohstoffe weiterhin in der neuen Vorfeldfläche im Trockenschnitt gewonnen. Der vorhandene Betriebsstandort einschließlich der Fahrzeugwaage und der Straßenanbindung werden unverändert beibehalten.

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt

Kirchgasse 11
09599 Freiberg
Postfach 1364
09583 Freiberg
Sachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de
URL: https://www.oba.sachsen.de/

Datum der Entscheidung

24.07.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024 07 _BM_UVP-VP Ostfeld ( 2024 07 _BM_UVP-VP Ostfeld.pdf )