Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Open Grid Europe GmbH plant an der Erdgasverdichterstation Krummhörn eine neue Maschineneinheit ME 09 (Gasturbinen zum Antrieb von Arbeitsmaschinen und Verdichter) zu bauen. Die Maschineneinheit ME 09 wird auf dem Platz der zurückgebauten Maschineneinheit ME 04 errichtet. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, bei dem keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung, wenn für das Vorhaben nach Anlage 1 UVPG die angegeben Prüfwerte für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschritten werden und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Gemäß Nr. 1.4.1.2 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage oder Gasturbinenanlage zum Antrieb von Arbeitsmaschinen für den Einsatz von (…) Gasen der öffentlichen Gasversorgung oder Wasserstoff mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW bis 200 MW, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511-643-2201 |
Fax: | +49 (0)511-643-532201 |
URL: | https://www.lbeg.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
06.03.2019