Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Eine Abbaufirma aus Kruft hat beim Forstamt Ahrweiler einen Antrag auf befristete Waldumwandlung gestellt. Nördlich der Ortslage von Mendig befindet sich die in Betrieb befindliche Bimsabbaufläche „In den Dellen“. Mit wasserrechtlichem Bescheid vom 24.07.2024 wurde die westliche Erweiterung zwecks Bimsabbau auf einer Fläche von ca. 7 ha genehmigt. Innerhalb dieser Erweiterungsfläche befindet sich insgesamt ca. 2,08 ha Wald. Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben - Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene UVP-Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass Schutzgebiete nach Anlage 3 Nummer 2.3 betroffen sind. Stufe 1: Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel. Stufe 2: Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter des Landschaftsschutzgebietes sind nach eingehender Prüfung nicht festzustellen. Als Ergebnis dieser Vorprüfung ist unter Zugrundelegung der in den Anlagen 2 und 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt worden, dass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann. Aus der Waldumwandlung resultieren keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
MUEEF, Landesforsten
Forstamt Ahrweiler

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: Forstamt.Ahrweiler@wald-rlp.de

Datum der Entscheidung

20.01.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe UVP In den Dellen ( Bekanntgabe UVP In den Dellen.pdf )