Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Fa. Schuhmacher & Heuser GmbH, Linzhausenstraße 20, 53545 Linz beantragt, innerhalb der Verbandsge¬meinde Aar-Einrich an dem Standort in der Gemarkung Katzenelnbogen eine wesentliche Änderung des bestehenden Steinbruchs durch Tieferlegung der Sohle um zwei weitere Sohlen auf bis zu 290 m NN. Die geplante Tieferlegung erfolgt innerhalb des bestehenden Abbaus und umfasst dort eine Fläche von 7 ha. Die betreffenden Flurstücke befindet sich im Eigentum der Stadt Katzenelnbogen und sind an den Antragsteller zum Zwecke der Gewinnung von Mineralien verpachtet. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Antrag auf Änderung einer Anlage nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus Ziffer 2.1.2 der Anlage zur 4. Bundesimmissionsschutzverordnung. Als Verfahrensart ist dort das vereinfachte Verfahren vorgesehen. Für das Vorhaben ist nach Ziff. 2.1.3 der Anlage 1 zum UVPG (Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“) eine standortbezogene Vorprü¬fung des Einzelfalls durchzu¬führen. Das immissionsschutzrechtliche Verfah¬ren wird bei der Kreis¬verwal¬tung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Wasserbehörde, unter dem Akten¬zei¬chen 6/61-1-614/24 durchgeführt. Im anhängigen Genehmigungsverfahren ist gem. § 5 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG durch die Genehmigungsbe¬hörde im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles entsprechend der Anlage 3 zum UVPG zu überprüfen, ob für die beantragte Maßnahme eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch¬zuführen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
KV Rhein-Lahn-Kreis
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | info@rhein-lahn.rlp.de |
Datum der Entscheidung
21.07.2025