Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Neuötting, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Haugeneder, hat die Erteilung einer Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Verlegung einer bestehenden Quellwasserverrohrung auf den Fl.Nrn. 356, 356/9 und 356/10 der Gemarkung Neuötting, Stadt Neuötting, beantragt. Um die Bebauung dese Grundstücks Fl.Nr. 356 der Gemarkung Neuötting zu ermöglichen, soll die bestehende Leitung mit einer Durchmesser DN 300 ann den westlichen Grundstücksrand verlegt werden. Um den Anschkuss an die bestehenden Leitungen zu verwirklichen, wird auch auf den beiden Nachbargrundstücken die vorhandene Leitung in einem kurzen Bereich verlegt und ein seitlicher Anschluss mittels Abzweig an die neue Leitung angeschlossen. Die neue Verrohrung entspricht dem Stand der Technik und gewährleistet langfristig eine einwandfreie Quellwasserführung.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Altötting
Sachgebiet 21 - Wasserrecht

Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671 502-0
Fax: +49 8671 502-250
URL: https://www.lra-aoe.de

Datum der Entscheidung

17.11.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung §5UVPG Verrohrung Neuötting II ( Bekanntmachung §5UVPG Verrohrung Neuötting II.pdf )