Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Betrieb der Wasserkraftanlage „Neumühle“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 9939/0 der Gemeinde Aubstadt, Gemarkung Aubstadt, durch Herrn Karlheinz Stumpf Bewilligung nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 14 WHG Herr Karlheinz Stumpf beantragte mit Schreiben vom 12.12.2013 die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zum Weiterbetrieb der Wasserkraftanlage „Neumühle“ auf dem o. g. Grundstück in der Gemarkung Aubstadt. Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2513), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Umweltamt
Neumann-Lischke, Andreas, Herr
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt a. d. Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | andreas.neumann-lischke@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-349 |
Fax: | +49 9771 94-81 349 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
02.06.2020