Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Schlamann Kalksandsteinwerk GmbH hat die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nach § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für den betriebenen Sandabbau in der Gemarkung Lemke, Gemeinde Marklohe, auf dem Flurstück 15 der Flur 9 beantragt. Die Änderung betrifft die Rekultivierungsplanung auf ca. 2,5 ha Fläche in der Nordostecke der Antragsfläche. 1,1 ha Rekultivierungsfläche gehen durch eine Überplanung mittels Bebauungsplan für die Erweiterung der Betriebsfläche verloren. Auf 1,4 ha Fläche wird die Rekultivierung überplant, wobei die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Biotoptypen auch die Grundlage der geänderten Rekultivierungsplanung bilden. Auf der Fläche nicht zu leistende Kompensation wird extern vorgenommen und/oder durch Ersatzgeldzahlung ausgeglichen. Für das Vorhaben ist gemäß §§ 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 und § 7 sowie Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG in Verbindung mit §§ 1, 2 und Anlage 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) eine Allgemeine Vorprüfung gemäß Anlage 3 zu § 7 UVPG durchzuführen. Die Allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der Kriterien in Anlage 3 UVPG mit der veränderten Rekultivierungsplanung und den Kompensationsleistungen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Bekanntgabe dieser Feststellung ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Nienburg, 27.08.2020 Landkreis Nienburg/Weser Der Landrat Fachdienst Wasserwirtschaft Im Auftrag Wehr
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Ansprechpartner
Landkreis Nienburg/Weser, Niedersachsen
Fachdienst Wasserwirtschaft
Kreishaus am Schloßplatz
31582
Nienburg
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | wasser@kreis-ni.de |
Telefon: | 05021 967-873 |
Fax: | 05021 967-447 |
Datum der Entscheidung
27.08.2020