Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen BI-60-2017-31174 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Anlagen zur Nutzung von Windenergie, hier: 1. Windenergieanlage des Typs Nordex N131/3300 mit einem Rotordurchmesser von 131,00 m , einer Nabenhöhe von 164,00 m, einer Gesamthöhe von 229,90 m und einer Nennleistung von 3300 kW am Standort Weiler, Gemarkung: Weiler, Flur 5, Flurstück 1 2. Windenergieanlage des Typs Nordex N131/3300 mit einem Rotordurchmesser von 131,00 m, einer Nabenhöhe von 134,00 m, einer Gesamthöhe von 199,90 m und einer Nennleistung von 3300 kW am Standort Weiler, Gemarkung: Weiler, Flur 7, Flurstück 14 Antragstellerin: Firma Windkraft 1. WEL GmbH & Co. KG, Gartenstraße 30, 56727 Mayen eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 1.6.2 UVPG hat ergeben, dass durch die o.g. Windenergieanlagen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
KV Mayen-Koblenz Immissionsschutz
Bahnhofstr. 9
56068
Koblenz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kvmyk.de |
Datum der Entscheidung
16.08.2019