Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die 50Hertz Transmission GmbH beantragte beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe mit Schreiben vom 24.01.2024 die 4. Planänderung (PÄ) für die „Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Freileitung Bertikow - Neuenhagen 481/482 (Uckermarkleitung) – sowie der damit im Zusammenhang stehenden Leitungsabschnitte“. Die 4. PÄ beinhaltet ausschließlich eine Anpassung der Kompensationsmaßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Da für das o. g. Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde, ist für die 4. PÄ nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung (VP) zur Feststellung der UVP-Pflicht vorzunehmen. Die UVP-VP war dafür speziell für folgende neue Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen: - A88: Erstaufforstung Schmölln - A89: Anpflanzen einer Baumreihe nordwestlich Gartz (Oder) - A90: Anpflanzen einer Baumreihe südlich Tantow - A91: Pflanzung von Hochstämmen westlich Serwest - A95: Pflanzung von zweireihigen Obstbaumreihen/ -alleen westlich Tuchen-Klobbicke Die übrigen im Rahmen der 4. PÄ zusätzlich geplanten Kompensationsmaßnahmen wurden bereits umgesetzt. Sie stellen entweder zertifizierte Flächenpoolmaßnahmen dar oder wurden von den zuständigen Naturschutzbehörden grundsätzlich für eine naturschutzfachliche Anerkennung als geeignete Kompensationsmaßnahmen bewertet. Da von diesen bereits umgesetzten Maßnahmen kein physischer Eingriff in die Umwelt mehr ausgeht, waren diese auch nicht Bestandteil der UVP-VP. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung stellte Das LBGR fest, dass sich aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Dezernat 41 Planfeststellungen, Energieleitungen
Inselstraße 26
03046
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Dezernat41@lbgr.brandenburg.de |
Telefon: | +49 355 48640 100 |
Fax: | +49 355 48640 110 |
URL: | www.lbgr.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
01.04.2025