Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Badebetrieb der Rupertustherme in Bad Reichenhall wird Grundwasser thermisch und als Brauchwasser genutzt. Die Grundwasserbenutzung wurde erstmals mit Bescheid vom 14.08.2003 erlaubt. Diese Erlaubnis endete am 31.12.2023. Für den Weiterbetrieb der Grundwasserbenutzung wurde am 18.12.2023 eine kurzfristige, übergangsweise beschränkte Erlaubnis, befristet bis 31.12.2024, erteilt. Die Grundwasserbenutzung soll im bisherigen Umfang weiterbetrieben werden. Mit Schreiben vom 31.10.2024 beantragte die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH eine neue beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) für das Zutagefördern von Grundwasser zum Betrieb einer Kälteanlage, zur Brauchwassernutzung, zur Filterrückspülung und Beckennachfüllung sowie Wiedereinleiten des in der Kälteanlage verwendeten Wassers in das Grundwasser im Badebetrieb der Rupertustherme in Bad Reichenhall im folgenden (unveränderten) Umfang: - Maximale Momententnahme: 35,4 l/s - Maximale Jahresentnahme: 790.000 m³ davon maximale Brauchwassernutzung: 150.000 m³ - Temperaturveränderung (Erwärmung): max. 3 K - Wiedereinleiten des in der Kälteanlage erwärmten nicht weiter veränderten Wassers in das Grundwasser
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435
Bad Reichenhall
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-bgl.de |
Telefon: | +49 8651 773-0 |
Fax: | +49 8651 773-111 |
URL: | http://www.lra-bgl.de |
Datum der Entscheidung
10.04.2025