Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Der Landkreis Starnberg hat die Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Ausbau und Aufstau des Bulachgrabens (Fl.-Nr. 738, Gemarkung Etterschlag, Gemeinde Wörthsee) durch Errichtung einer Schwelle im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 739, Gemarkung Etterschlag, Gemeinde Wörthsee beantragt. Der Gewässerausbau dient der Re-naturierung des Schluifelder Mooses. Für das Vorhaben wurde anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Spalte 2 Nr. 13.18.1 UVPG) festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Wesentlich für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht ist, dass die von der Maßnahme betroffe-nen Naturschutzgüter von dem Gewässerausbau profitieren. Die Vernässung dient der Um-setzung des FFH-Managementplans und bezweckt die Wiederherstellung eines intakten Wasserhaushalts zum Schutz der wertvollen Vegetation im Schluifelder Moos sowie zur Ver-langsamung der CO²-Freisetzung. Eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur- oder anderen Schutzgütern findet nicht statt. Nach § 5 Absatz 2 UVPG wird dieses Ergebnis hiermit bekannt gemacht. Die Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg
Untere Wasserbehörde
Knött, Helga, Frau
Strandbadstr. 2
82319
Starnberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@lra-starnberg.de |
Telefon: | +49 8151 148-148 |
Fax: | +49 8151 148-160 |
URL: | http://www.landkreis-starnberg.de |
Datum der Entscheidung
05.11.2020