Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, beantragt drei Vorbescheide gemäß § 9 Abs. 1a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der zurzeit geltenden Fassung, zur Errichtung und zum Betrieb von je einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ Nordex an folgenden Standorten: Bezeichnung: Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück: WEA 1 Balve Beckum 1 58 WEA 2 Balve Eisborn 2 411 WEA 3 Balve Eisborn 2 408 Die WEA 1 und 2 sind vom Typ NordexN175/6.X und haben eine Nabenhöhe von 179,00 m und einen Rotordurchmesser von 175,00 m. Die Nennleistung der WEA liegen bei 6,8 MW. Die WEA 3 ist vom Typ Nordex N163/6.3 und hat eine Nabenhöhe von 164,00 m und einen Rotordurchmesser von 163,00 m. Die Nennleistung der WEA 3 liegt bei 7,0 MW. Die Vorbescheide sind gemäß § 9 Abs. 1 a BImSchG und umfassen folgenden Prüfumfang: 1. Prüfung, ob dem Vorhaben Belange des Schutzes vor schädlichen Schall- bzw. Schattenwurfimmissionen im Sinne des § 35 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB entgegenstehen. 2. Prüfung, welche Nebenbestimmungen einer späteren Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der antragsgegenständlichen Windenergieanlagen beizufügen sind, damit dem Vorhaben Belange des Schutzes vor schädlichen Schall- bzw. Schattenwurfimmissionen im Sinne des § 35 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB nicht entgegenstehen. 3. Prüfung, ob dem Vorhaben Belange gemäß § 35 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB (schädliche Umwelteinwirkungen) im Hinblick auf gegebenenfalls unzulässige oder zumindest ertragsvermindernde Turbulenzen von Windenergieanlagen untereinander entgegenstehen. Gemeint sind Turbulenzen der hier antragsgegenständlichen Anlagen untereinander und im Verhältnis zu etwaigen Windenergieanlagen anderer Betreiber in der Umgebung. 4. Prüfung, ob es sich bei dem genannten Vorhaben, um ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB handelt. 5. Prüfung, ob dem Vorhaben Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Sinne des § 35 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB entgegenstehen. 6. Prüfung, ob dem Vorhaben Vorgaben der Landes- oder Regionalplanung (Ziele der Raumordnung) im Sinne des § 35 Abs. 1, Abs. 3 S. 2, 3 BauGB entgegenstehen 7. sowie die Prüfung der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Märkischer Kreis

Nordrhein-Westfalen

E-Mail: poststelle@maerkischer-kreis.de
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
URL: https://www.maerkischer-kreis.de

Datum der Entscheidung

14.07.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

250714 Öffentl. Bekanntm. Nicht UVP-Pflicht - juwi - Beckum_Unterschr ( 250714 Öffentl. Bekanntm. Nicht UVP-Pflicht - juwi - Beckum_Unterschr.pdf )