Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Erlanger Stadtwerke AG hat bei der Stadt Erlangen eine wasserrechtliche Bewilligung (§ 8 Abs. 1 WHG) für das Zutagefördern von maximal 233.336 m³ Grundwasser pro Jahr aus dem Brunnen SF 13, Fl.Nr. 2975/0, Gemarkung Erlangen, beantragt. Eine Erhöhung des mit Bescheid der Stadt Erlangen vom 14.10.1999, Az.: I/R/313/Ros. (mit Änderungsbescheid vom 22.03.2018, Az.: I/31/BB008) bewilligten Umfangs der Grundwasserentnahme aus der Südfassung der Wassergewinnungs-anlage West der Erlanger Stadtwerke AG, bestehend aus den Brunnen SF 02, 04, 06-12 ist nicht beantragt. Die bewilligte Gesamtentnahmemenge in Höhe von 1.500.000 m³ aus der Südfassung soll auf die bestehenden Brunnen inklusive des Brunnens SF 13 verteilt werden. Das Zutagefördern von Grundwasser in dem beantragten Umfang unterliegt der allgemeinen Vorprüfungspflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG. Die Vorprüfung stellt fest, ob für das Vorhaben eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Stadt Erlangen hat im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren geprüft, ob eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Im Verfahren wurden die Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, beteiligt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Erlangen
Rathausplatz 1
91052
Erlangen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@stadt.erlangen.de |
Telefon: | +49 9131 86-0 |
Fax: | +49 9131 86-2692 |
URL: | http://www.erlangen.de |
Datum der Entscheidung
19.06.2020