Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Wilsdruff, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 22. März 2018 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Im Rahmen der nachhaltigen Wiederaufbauplanung (nWAP) an der Wilden Sau in Wilsdruff und Grumbach wurde festgestellt, dass die anliegenden Siedlungsgebiete als Hochwasserrisikogebiet einzustufen sind. Im Ergebnis dessen wurden Schutzmaßnahmen erarbeitet, um der bestehenden Hochwassergefahr vorzubeugen. Die Herstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) an der Wilden Sau stromoberhalb von Grumbach gilt dabei als besonders wirksame Schutzmaßnahme für die hochwassergefährdete Ortslage, die teilweise sehr ufernah bebaut wurde und insgesamt nur wenig Spielraum für lokale Hochwasserschutzmaßnahmen bietet. Das Vorhaben „Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Wilden Sau stromoberhalb von Grumbach“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden
Abteilung 4 - Umweltschutz
Referat 46DD
Stauffenbergallee 2
01099
Dresden
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Telefon: | 0351 825-4001 |
Fax: | 0351 825-9999 |
Datum der Entscheidung
10.07.2020