Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Umweltverträglichkeitsprüfung (Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 5 UVPG (UVP-Vorprüfung)) Genehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Verlegung und Offenlegung eines namenlosen, verrohrten Gewässers an der Heerstraße auf einer Länge von ca. 200 m in Lage, Ortsteil Waddenhausen. Hier: Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBL. I S. 94) in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Stadt Lage, hat gemäß des § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zzt. gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 100 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) vom 25.06.1995 (GV NRW Seite 926) in der zzt. gültigen Fassung die Genehmigung für folgendes Vorhaben beantragt: Verlegung und Offenlegung eines namenlosen Gewässers an der Heerstraße in Lage. Die beantragte Genehmigung umfasst die Verlegung und Offenlegung eines namenlosen Gewässers sowie die Erneuerung eines Durchlasses unter der Heerstraße. Zusätzlich soll ein 100 m langer Erdwall mit einer Höhe von 1 m, einer Kronenbreite von 2 m und einer Böschungsneigung von 1:3 entlang der Schötmarschen Straße errichtet werden. Diese Verwallung ist nicht Bestandteil der wasserrechtlichen Genehmigung. Die gesamte Maßnahme ist auf Grund des Starkregenereignisses im Mai 2023 erarbeitet worden und soll die hydraulische Situation in dem Bereich verbessern. Gleichzeitig bewirkt die Maßnahme auch eine ökologische Verbesserung des namenlosen Gewässers.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-lippe.de |
Telefon: | 05231-62-0 |
Fax: | 05231-62-1010 |
URL: | www.kreis-lippe.de |
Datum der Entscheidung
26.11.2024