Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Sandhandel Neuenkrug GmbH, Hof Neuenkrug, 27729 Hambergen, hat die Genehmigung zum Abbau von Ton auf den Flurstücken 44/3, 79/2 (tlw.) und 79/3 der Flur 11, Gemarkung Lehnstedt gem. §§ 8 ff. des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S.104) beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war entsprechend § 2 in Verbindung mit Nr. 1 der Anlage 1 zum Nieders. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in der Fassung vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. S. 94) in der derzeit geltenden Fassung zu prüfen, ob unter Berücksichti-gung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten besonderen Kriterien festzustellen ist, ob das Änderungsvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen
Naturschutzamt (67)
Eingriffsregelung, FG 67.2
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474
Cuxhaven
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-cuxhaven.de |
Telefon: | 04721 66-0 |
Fax: | 04721 66-2040 |
URL: | https://www.landkreis-cuxhaven.de/ |
Datum der Entscheidung
25.09.2020