Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Oschatz, Neumarkt 1 in 04758 Oschatz, als Antragstellerin, hat mit Schreiben vom 19. Dezember 2023 beim Landratsamt des Landkreises Nordsachsen die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Das Landratsamt des Landkreises Nordsachsen hat das Verfahren zuständigkeitshalber mit Schreiben vom 8. Januar 2024 an die Landesdirektion Sachsen abgegeben und in diesem Zusammenhang die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Neubau eines ungesteuert betriebenen Hochwasserrückhaltebeckens südlich der Bundesstraße B6 sowie Erhöhung der Böschungsoberkanten an drei Abschnitten in der Ortslage Merkwitz. Das Vorhabensgebiet am Merkwitzer Wasser befindet sich am nordwestlichen Stadtrand der Stadt Oschatz im Landkreis Nordsachsen, südlich der Bundesstraße B6. Geringfügige Maßnahmen zum innerörtlichen Hochwasserschutz finden in Fließrichtung vor dem Durchlass Bahndamm bzw. nördlich des Bahndammes am Gewässer in Höhe der Grundstücke Erich-Weinert-Straße 13 und Teich 1a statt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes, das in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, welche im Ergebnis negativ ausfiel.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig
Abteilung 4 (Umweltschutz)
Referat 46L

09105 Chemnitz
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de

Datum der Entscheidung

30.06.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachungstext-Merkwitzer Wasser ( Bekanntmachungstext-Merkwitzer Wasser.pdf )