Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Ziegelwerk Freital EDER GmbH, Wilsdruffer Straße 25, 01705 Freital (Bergbauunter-nehmer) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 7. Mai 2025 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) für die Verlängerung / Änderung des Rahmenbetriebsplanes Tontage-bau Freital. Das bisherige Vorhaben ist durch Planfeststellungsbeschluss vom 31. Mai 2000 (mit eingeschlossener Umweltverträglichkeitsprüfung) planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist für die Dauer von 27 Jahren befristet. Die Planänderungen betreffen: • die Verlängerung der Gesamtlaufzeit des Vorhabens um 38 Jahre, • die Vertiefung der Tagebausohle, • die Änderung der zeitlich-räumlichen Abfolge der Rohstoffgewinnung, • die Änderung der geplanten Rückverfüllung der Gewinnungsflächen und damit verbunden • die Änderungen der Wiedernutzbarmachung. Der Bergbauunternehmer betreibt innerhalb des Bergwerksfeldes Freital einen Tagebau zur Gewinnung von tonigen Gesteinen für die Herstellung von Hintermauerziegeln. Der gewonnene Rohstoff wird in dem in unmittelbar Nähe zum Tagebau gelegenen Ziegelwerk verarbeiten. Da absehbar ist, dass die Rohstoffgewinnung und die anschließende Wiedernutzbarmachung des Tagebaus bis zum Jahr 2027 (Befristung Planfeststellungsbeschluss) nicht abgeschlossen werden kann, soll die Gesamtlaufzeit des Vorhabens (Rohstoffgewinnung einschließlich der Wiedernutzbarmachung) um 38 Jahre verlängert werden. Der Abschluss des Vorhabens ist bis spätestens zum Jahr 2065 geplant. Neue Erkenntnisse zum Umfang des Rohstoffvorrats sowie verschiedene rechtliche und technische Anforderungen führen weiterhin zu einer Änderung der Abbauplanung für die Rohstoffgewinnung und die Wiedernutzbarmachung. Die Basis des gewinnbaren Rohstoffes und damit der zukünftigen Tagebausohle soll zwischen ca. 167 m NHN im Nordosten und ca. 180 m NHN im Südwesten des Plangebietes liegen. Damit wird die bisher geplante Abbauteu-fe im Südwesten des Tagebaus um 12 m unterschritten, während sich im Nordosten keine Veränderungen ergeben. Die zeitlich-räumliche Abfolge der Rohstoffgewinnung sieht zukünftig zwei zeitlich parallel zu nutzende Abbauabschnitte südlich und westlich des aktuellen Tagebaus vor. Während die Planfeststellung eine vollständige Verfüllung und eine Wiederherstellung der ursprünglichen Geländemorphologie im zentralen und südwestlichen Hälfte der Gewinnungsfläche vorsieht, soll zukünftig auf der Gewinnungsfläche nur noch eine Teilverfüllung bis auf ein Höhenniveau von 180 m NHN erfolgen. Mit der Änderung der zeitlich-räumlichen Abfolge der Rohstoffgewinnung und der Geometrie des teilverfüllten Tagebaus sind Änderungen der Folgenutzung/der Wiedernutzbarmachung verbunden. Diese betreffen nicht die grundsätzliche Änderung der Folgenutzungsarten (Gewerbefläche, öffentliche Grünfläche und nutzungsfreie Fläche), sondern die räumliche Anordnung der einzelnen Nutzungen im rekultivierten Tagebau.
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt
Kirchgasse 11
09599
Freiberg
Postfach 1364
09583 Freiberg
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@oba.sachsen.de |
URL: | https://www.oba.sachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
30.07.2025