Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Wittislingen, Marienplatz 6, 89426 Wittislingen, hat mit Schreiben vom 19.06.2024 die Erteilung einer Plangenehmigung gem. § 68 WHG für die Errichtung einer Kneippanlage im Bächle/Egau im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 3682/2 Gemarkung Wittislingen beantragt. Das Vorhaben fällt unter Ziff. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG. Danach ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 S. 1 UVPG notwendig. Unter dem Motto "Zugang zum Bächle" wird eine Naturkneippanlage mit Sitzgelegenheit errichtet und ein Zugang zur Kneippanlage angelegt. Für das Kneippen im Bächle/Egau ist ein Handlauf in einer Länge von ca. 2,5 m, der als Rundlauf genutzt werden kann, vorgesehen. Die Sohle des begehbaren Abschnittes soll mit Wandkies belegt werden. Zudem ist ein Steg als Einfeldträger mit Kragarm geplant.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Dillingen an der Donau
Große Allee 24
89407
Dillingen an der Donau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Telefon: | +49 9071 51-0 |
Fax: | +49 9071 51-101 |
URL: | http://www.landkreis-dillingen.de |