Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) (als technische Betriebsführerin der Mobil Erdgas-Erdöl GmbH (MEEG)) hat für die Bodenfackel auf dem Betriebsplatz Lastrup Unterlagen für eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls eingereicht. Bei der betreffenden Fackelanlage handelt es sich um eine bestehende Anlage aus dem Jahr 2005, die bereits durch einen Bescheid des LBEG im Rahmen eines Betriebsplanverfahrens zugelassen wurde. (Aktenzeichen 15/04 - No. W6250 - A vom 20. Oktober 2004 zum Sonderbetriebsplan vom 04. Oktober 2004). Es erfolgt keinerlei Änderung an der betreffenden Anlage, dies gilt sowohl für die Bauart und Ausführung als auch für die Betriebsweise. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 gemäß Anhang 1 Nr. 8.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Fackelanlage wird nun im Zusammenhang mit der Anpassung der Genehmigungslage (BImSchG) nachgeholt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im untenstehenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
19.03.2025