Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die wasserrechtliche Bewilligung für das Rheinkraftwerk Reckingen bei Küssaberg, Rhein-km 90,105 läuft am 10.10.2020 aus. Die Kraftwerk Reckingen AG beantragt für den Weiterbetrieb des Kraftwerks Reckingen über dieses Datum hinaus die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach §§ 8, 12 und 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 24 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) hilfsweise einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 8, 12, 15 WHG, höchst hilfsweise einer Erlaubnis nach §§ 8, 12 WHG. Zusammen mit dem Weiterbetrieb des Kraftwerks beantragt die Kraftwerk Reckingen AG die Planfeststellung für insgesamt 8 Umweltmaßnahmen auf der deutschen Seite, die den Rhein bzw. dessen Ufer wesentlich verändern werden und deshalb einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 WHG darstellen, der gem. § 68 Abs. 1 WHG der Planfeststellung bedarf. Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat Wasserstraßen ist gem. § 82 Abs. 2 Nr. 1 c und Abs. 3 WG sowohl für die Entscheidung über die Gestattung der beantragten Gewässerbenutzung in Form einer wasserrechtlichen Bewilligung, gehobenen Erlaubnis oder Erlaubnis zuständig als auch für die Planfeststellungsverfahren zu den Umweltmaßnahmen, die einen Gewässerausbau darstellen. Da es sich um ein Grenzkraftwerk handelt, ist zusätzlich eine Schweizer Konzession für die Nutzung der Wasserkraft erforderlich. Das hierfür erforderliche Konzessionsverfahren wird vom zuständigen Schweizer Bundesamt für Energie parallel zum deutschen Verfahren und in enger Abstimmung mit den deutschen Behörden geführt. Die Schweizer Behörden werden vom Schweizer Bundesamt für Energie direkt beteiligt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungsbezirk Freiburg

79083 Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
Telefon: 0761 208-0
Fax: 0761 208-394200
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

23.10.2019 - 25.10.2019

Informationen zum Erörterungstermin

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

07.01.2019 - 06.02.2019

Auslegungsinformationen

20181214_Öffentl Bekanntmachung_final ( 20181214_Öffentl Bekanntmachung_final.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

2018-12-14_RKR2020_Offenlage-Homepage-RPF-1 ( 2018-12-14_RKR2020_Offenlage-Homepage-RPF-1.zip )