Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die wasserrechtliche Bewilligung für das Rheinkraftwerk Reckingen bei Küssaberg, Rhein-km 90,105 läuft am 10.10.2020 aus. Die Kraftwerk Reckingen AG beantragt für den Weiterbetrieb des Kraftwerks Reckingen über dieses Datum hinaus die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach §§ 8, 12 und 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 24 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) hilfsweise einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 8, 12, 15 WHG, höchst hilfsweise einer Erlaubnis nach §§ 8, 12 WHG. Zusammen mit dem Weiterbetrieb des Kraftwerks beantragt die Kraftwerk Reckingen AG die Planfeststellung für insgesamt 8 Umweltmaßnahmen auf der deutschen Seite, die den Rhein bzw. dessen Ufer wesentlich verändern werden und deshalb einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 WHG darstellen, der gem. § 68 Abs. 1 WHG der Planfeststellung bedarf. Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat Wasserstraßen ist gem. § 82 Abs. 2 Nr. 1 c und Abs. 3 WG sowohl für die Entscheidung über die Gestattung der beantragten Gewässerbenutzung in Form einer wasserrechtlichen Bewilligung, gehobenen Erlaubnis oder Erlaubnis zuständig als auch für die Planfeststellungsverfahren zu den Umweltmaßnahmen, die einen Gewässerausbau darstellen. Da es sich um ein Grenzkraftwerk handelt, ist zusätzlich eine Schweizer Konzession für die Nutzung der Wasserkraft erforderlich. Das hierfür erforderliche Konzessionsverfahren wird vom zuständigen Schweizer Bundesamt für Energie parallel zum deutschen Verfahren und in enger Abstimmung mit den deutschen Behörden geführt. Die Schweizer Behörden werden vom Schweizer Bundesamt für Energie direkt beteiligt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungsbezirk Freiburg
79083
Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpf.bwl.de |
Telefon: | 0761 208-0 |
Fax: | 0761 208-394200 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
23.10.2019 - 25.10.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
07.01.2019 - 06.02.2019