Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die BGE betreibt das ERAM. Grundlage für den Betrieb ist die als Planfeststellungsbeschluss nach § 9b Atomgesetz (AtG) fortgeltende DBG. Für die Änderung der DBG ist ein Verfahren nach § 9b Abs. 1 AtG durchzuführen. Der Zugang zum Abbau 1s auf der 3a-Sohle soll im Zentralteil der Schachtanlage Bartensleben im schachtnahen Bereich zwischen der 2. und der 3. Sohle hergestellt werden. Der Querhieb zum Abbau 1s soll mit den Streckenmaßen von max. 3,5 m x 4 m x 14 m (B x H x L) aufgefahren werden. Der hierbei anfallende Versatz (ca. 200 m³) verbleibt unter Tage und wird weiterverwendet. Aus dem oberen Bereich des Abbaus 1s sollen nach Herstellung des Zugangs ca. 4.000 m³ Haufwerk entnommen werden. Das abgefahrene Haufwerk verbleibt unter Tage und wird für betriebliche Zwecke weiterverwendet. Das Vorhaben beschränkt sich ausschließlich auf Tätigkeiten unter Tage.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) Sachsen-Anhalt
Strahlenschutz, Atomrecht

Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg
Sachsen-Anhalt
Deutschland

E-Mail: poststelle@mwu.sachsen-anhalt.de
Telefon: 0391 567-01
Fax: 0391 567-3272
URL: https://mwu.sachsen-anhalt.de/

Datum der Entscheidung

15.08.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024-08-15 veröff. Negative Vorprüfung nach UVPG ( 2024-08-15 veröff. Negative Vorprüfung nach UVPG.pdf )