Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die ENTEGA AG, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt, hat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Müllheizkraftwerks Darmstadt (MHKW Darmstadt)), gestellt.

Die Änderung umfasst im Wesentlichen:
• Rückbau der Anlagentechnik von Linie 2, sowie Ersatz durch eine neue Linie 4 einschließlich der zugehörigen Rauchgasreinigungsanlage und der erforderlichen peripheren Anlagen;
• Rückbau der Anlagentechnik von Linie 1, sowie den Neubau der Klärschlamm-Monobehandlung (KSMB) im Bereich der Linie 1, einschließlich der erforderlichen Anlagen für die Annahme und Speicherung der Klärschlämme;
• Neubau der Klärschlamm-Aschekonfektionierung;
• Neue Speisewasserversorgung für Linie 3 und 4;
• Ein Leittechnik-Retrofit für die Linie 3 nach dem Stand der Technik und die
• Erweiterung des Betriebsgeländes für betriebslogistische Zwecke (Container-Wechselzone bei Abfallanlieferung).

Die Anlage befindet sich in der
Gemarkung: Darmstadt, Bezirk 6
Flur: 14
Flurstücke: 183/1, 137, 138/2 und 138/1 (teilw.)
Anschrift: Otto-Röhm-Straße 19, 64293 Darmstadt

Die Anlage soll nach erteilter Genehmigung geändert und anschließend in geänderter Form be-trieben werden.

Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (G/E), 8.11.2.4 (V), 8.12.1.1 (G/E) und 8.12.2 (V) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Das Vorhaben ist gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) i.V.m. Nr. 8.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig. Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) wurde durchgeführt und die Ergebnisse in einem UVP-Bericht gemäß § 16 UVPG dokumentiert und von der Trägerin des Vorhabens vorgelegt. Er kann zusammen mit der Kurzbeschreibung des Vorhabens und Stellungnahmen auf der Homepage des Regie-rungspräsidiums Darmstadt eingesehen werden.
Für das Vorhaben wurde am 13. Juni 2022 ein Scoping-Termin durchgeführt.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Ge-nehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 24. Juli 2023 (erster Tag) bis zum 23. August 2023 (letzter Tag) beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt, Zimmer Nr. 1.082 zur Einsicht aus und können dort nach vorheriger Anmeldung/Terminabsprache (Tel.: 06151/12-5771 oder 12-3711) während der Dienstzeiten (Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr – 16:30 Uhr; Freitag: 8:00 Uhr – 15:00 Uhr) eingesehen wer-den.
Ergänzend dazu liegen die Antragsunterlagen ebenso in der Zeit vom 24. Juli 2023 bis zum
23. August 2023 bei dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt, Stadthaus West, 64295 Darmstadt, Mina-Rees-Straße 12, im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienststunden (Montags bis Donnerstags 8:00 bis 16.00 Uhr und Freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.

Die Kurzbeschreibung und der UVP-Bericht können in dem genannten Zeitraum
(24. Juli 2023 bis 23. August 2023) im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt, www.rp-darmstadt.hessen.de, unter dem Menüpunkt:
Veröffentlichungen und Digitales -> Öffentliche Bekanntmachungen -> Bekanntmachungen Umweltrecht (https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht)
auch online eingesehen werden.
Zudem wird gemäß § 20 Abs. 2 UVPG der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der UVP-Bericht und die zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im UVP-Portal unter der Internetadresse www.uvp-verbund.de zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG i.V.m. § 20 Abs. 2 S. 2 UVPG).

Bei den vorgenannten Berichten und Empfehlungen handelt es sich um abschließende Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Stellen:
Regierungspräsidium Darmstadt:
• Dezernat IV/Da 41.4 – Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz
• Dezernat IV/Da 42.1 – Abfallwirtschaft - Entsorgungswege
• Dezernat IV/Da 43.1 – Immissionsschutz Lärm
• Dezernat IV/Da 43.3 – Immissionsschutz Luftreinhaltung (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor)
• Dezernat IV/Da 45.1 - Bodenschutz
• Dezernat V 53.1 – Naturschutz
• Dezernat VI 61 – Arbeitsschutz (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor)

Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
• Bauaufsicht (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor)
• Mobilitätsamt (Abwassereinleitung)
• Mobilitätsamt (Verkehr – abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor)
• Feuerwehr Darmstadt (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor)

Innerhalb der Zeit vom 24. Juli 2023 (erster Tag) bis 25. September 2023 (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich, per E-Mail:
Genehmigungen-IVDa-422@rpda.hessen.de, oder zur Niederschrift bei den vorgenannten Ausle-gungsstellen erhoben werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für dieses Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Personenbezogene Daten von Einwenderinnen und Einwendern können z. B. bei Massenein-wendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden.
Wenn Sie vorab Ihrer Einwendungen die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, diese auf der Homepage des RP Darmstadt unter Umwelt und Energie> Abfall > Datenschutzhinweise oder persönlich unter obiger Adresse einzusehen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese zudem in Papierform, ausreichend ist ein formloses Schrei-ben an obige Adresse.
Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwendenden nicht erkennen lassen, werden bei einem gegebenenfalls stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen.
Soweit Namen und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an die Trägerin des Vorhabens oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern.
An Stelle eines Erörterungstermins soll eine Online-Konsultation durchgeführt werden.
Die Online-Konsultation findet ab dem 17. bis 20. Oktober 2023 statt. Die Zugangsdaten erhalten die Einwendenden und sonstigen Teilnehmenden nach entsprechender Registrierung per E-Mail.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer bzw. eines Beteiligten bei der Online-Konsultation ohne sie bzw. ihn verhandelt werden kann.

Der Erörterungstermin bzw. die Online-Konsultation wird abgesagt, wenn die erhobenen Ein-wendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin bzw. eine Online-Konsultation grund-sätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgenommen wurden oder nur auf privat-rechtlichen Titeln beruhen. Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sollte der Erörterungstermin bzw. die Online-Konsultation stattfinden, auch bei Ausbleiben des Antragstellenden oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


Darmstadt, den 4. Juli 2023
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Darmstadt
IV/Da 42.2-100 h 12/15-2019/27

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Hessen

Ansprechpartner

Abteilung IV/ Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat IV/Da 42.2

Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Hessen
Deutschland

E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

20.12.2023

Auslegungsinformationen

ENTEGA_2023-12-28_ÖB_Genehmigung_Homepage (3) ( ENTEGA_2023-12-28_ÖB_Genehmigung_Homepage (3).pdf )

Entscheidung

2024-01-15_Genehmigungsbescheid-Link ( 2024-01-15_Genehmigungsbescheid-Link.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

17.10.2023 - 20.10.2023

Informationen zum Erörterungstermin

2023-07-17_Entega-Vorhaben-Bekanntmachung(Beginn_online-Konsultaion_17-Okt)_StAnz-2023-29 ( 2023-07-17_Entega-Vorhaben-Bekanntmachung(Beginn_online-Konsultaion_17-Okt)_StAnz-2023-29.pdf )
2023-10-16_Entega-Wegfall-Online-Konsultation(StAnz-2023-42) ( 2023-10-16_Entega-Wegfall-Online-Konsultation(StAnz-2023-42).pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

24.07.2023 - 23.08.2023

Weitere Unterlagen

ENTGAS_Datenschutz_DS-GVO-Öffentliche Bekanntmachung eines BImSchG-Vorhabens (002) ( ENTGAS_Datenschutz_DS-GVO-Öffentliche Bekanntmachung eines BImSchG-Vorhabens (002).pdf )