Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken 16766 Kremmen OT Beetz, Gemarkung Beetz, Flur 3, Flurstücke 1/2, 5, 327 und 332 fünf Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 1.6.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahren auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Zwar liegen aufgrund der Lage des Vorhabens innerhalb der Zone III des Wasserschutzgebietes Beetz und des Vorhandenseins einer Allee innerhalb des vom Vorhaben betroffenen Bereichs besondere örtliche Gegebenheiten vor, nach den vorliegenden Kenntnissen über diese besonderen örtlichen Gegebenheiten sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen lässt das Vorhaben jedoch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele dieser Gebiete betreffen und nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

25.11.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

026.00.00-24_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP ( 026.00.00-24_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP.pdf )