Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Duisburger Hafen AG hat mit Schreiben vom 05.05.2020 den Ausbau der oberir-dischen Gewässer „Hafenkanal“ und „Hafenbecken A“ in Duisburg- Ruhrort durch die Errichtung von zwei Kastenfangedämmen, zwei Widerlagern, einer Verbindungsbrü-cke sowie einer Verlängerung des Südufers des Hafenbeckens A beantragt. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG ist für das geplante Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Bewertung im Rahmen einer überschlägigen Prüfung anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass durch die beantragte Planänderung keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brd.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-0 |
Fax: | 0211 475-2671 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
07.12.2020