Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 26.06.2023 hat das Unternehmen ERLUS AG beim Bergamt Südbayern Unterlagen zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung für das o. g. Vorhaben vorgelegt. Im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nach § 1 Nr. 1 b) dd) UVP-V Bergbau besteht. Die Vorprüfung des Bergamtes Südbayern hat ergeben,
dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt:

Merkmale des Vorhabens
Der Tagebau „Reuth“ soll um 10,1 ha auf eine Betriebsfläche von insgesamt 20,8 ha vergrößert werden. Die erweiterte Fläche befindet sich nördlich des Ortes Reuth. Die geplante Tagebauerweiterung umfasst intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Während des Abbaus wird anfallendes Niederschlagswasser in den Altbach
eingeleitet. Nach erfolgtem Abbau wird der Tagebau mit lagerstätteneigenem Material wieder verfüllt. Die in Anspruch genommenen Flächen werden rekultiviert und
anschließend wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Es sind keine dauerhaften
Flächenneuversiegelungen vorgesehen.

Standort des Vorhabens
Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Haader der Gemeinde Laberweinting sowie in der Gemarkung Sallach der Gemeinde Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen. Das Plangebiet wird bisher landwirtschaftlich genutzt. Im Bereich der Vorhabenfläche befinden sich Bodendenkmäler, die durch den Abbau potentiell betroffen sind. Weitere der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Gebiete (Schutzkriterien) sind nicht betroffen.
Der Standort weist darüber hinaus keine besonderen Nutzungs- oder Qualitätskriterien auf.

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen
Die geplante Erweiterung des Abbaus von Ton im Tagebau Reuth umfasst eine Betriebsfläche von 10,1 ha. Der Abbau greift nicht in grundwasserführende Schichten
ein. Auswirkungen auf das Grundwasser können daher ausgeschlossen werden. Erhebliche Auswirkungen durch Lärm- oder Staubemissionen sind aufgrund der Distanz von 500 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung der Ortschaft Reuth nicht zu erwarten.

Aufgrund der im Bereich der Vorhabenfläche befindlichen Bodendenkmäler werden geeignete Maßnahmen wie z.B. eine archäologische Sondierung und Begleitung des
Abbaus durchgeführt um erhebliche Beeinträchtigungen der Belange des Denkmalschutzes zu vermeiden.

Die Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter sind nicht erheblich und können durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen bzw. kompensiert werden.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern

Maximilianstr. 39
80538 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: bergamt@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2438
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

18.09.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

ROB-26-3915.26_28-7-1-3 ( ROB-26-3915.26_28-7-1-3.pdf )