Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Im Zuge der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses ist die Verlegung des Dorfbaches in die Nähe seines ursprünglichen Verlaufes zwischen das Bestandsgebäude und die Dorfstraße als offenes Fließgerinne auf einer Länge von ca. 54 m geplant.
Das neue Gerinne soll aus zwei seitlichen Schwergewichtsmauern mit Natursteinvorsatz und zurückstehenden Fugen hergestellt werden. Die Bachsohle soll aus einzeln gesetzten großen Wasserbausteinen bestehen und grundsätzlich nicht durchgängig befestigt werden.
Überbrückungen des Gewässerlaufes sind im Bereich der Ausfahrt der Feuerwehrfahrzeughalle in LKW-befahrbarer Ausführung und auf der Südseite als Gebäudezugang geplant.
Die nachfolgenden Betrachtungen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls beziehen sich ausschließlich auf diese beschriebene Variante.

Das Landratsamt Erzgebirge legte mit Schreiben vom 15. September 2023 bei der oberen Wasserbehörde der LDS die Genehmigungsplanung der Gemeinde Heidersdorf, Olbernhauer Straße 3, 09526 Heidersdorf zu o. g. Vorhaben vor und beantragte die Feststellung, ob für das vorliegende Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Das Vorhaben Offenlegung und Umverlegung des Dorfbaches in Heidersdorf fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Dienststelle Chemnitz
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 4 - Umweltschutz

Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de

Datum der Entscheidung

27.03.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP_Heidersdorf ( Bekanntmachung UVP_Heidersdorf.docx )