Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bezirksregierung Münster – Dezernat 33.7, plant Maßnahmen, die agrarstrukturelle Nachteile durch den Bau der Osttangente mildern.
(Az. 33.7-4 1102)
Es ist geplant,
• den Zuschnitt einer Kompensationsfläche (Extensivgrünland) zu verändern,
• geplante Wege, die noch nicht gebaut wurden, aufzuheben, und teilweise in Extensivgrünland umzuwandeln,
• eine Überfahrt auf einem vorhandenen Bahndamm anzulegen,
• die Lage und Befestigungsart eines geplanten Weges, zu verändern und ein Feldgehölz anzulegen,
• einen vorhandenen Feldweg aufzuheben,
• einen vorhandenen Graben teilweise zu verrohren und den verbleibenden Abschnitt aufzuwerten,
• die Lage einer geplanten Obstwiese und zugehöriger Steinkauzbrutröhren zu verändern,
• eine Hecke umzuwandeln und zur Kompensation eine Hecke neu anzulegen.
Die Flurbereinigungsbehörde hat eine Vorprüfung gemäß § 5, Abs. 2 UVPG durchgeführt und stellt mit Datum vom 06.03.2023 fest, dass keine UVP-Pflicht für den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Flurbereinigungsverfahren Ahlen Osttangente besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster
Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung/Bodenordnung
Domplatz 1 -3
48143
Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | dez33@brms.nrw.de |
Telefon: | 0251 411-0 |
Datum der Entscheidung
06.03.2023