Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Staatsstraße 2109 führt von der Bundesstraße 388 östlich von Pfarrkirchen in nördliche Richtung über Waldhof, Baumgarten, Egglham und Aidenbach zur Staatsstraße 2083 in Aldersbach. Der Straßenzug stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Räumen Deggendorf, Osterhofen, Vilshofen und Pfarrkirchen dar. Für die Landkreise Rottal-Inn und Passau hat die St 2109 außerdem eine überregionale Verkehrsbedeutung als Nord-Südverbindung zwischen den Bundesautobahnen A 3 und A 94. Das Staatliche Bauamt Passau plant deshalb ein Gesamtprojekt von südlich Egglham bis zur St 2083 in Aldersbach.
Der hier beantragte Bauabschnitt mit etwa 3,9 km Länge beginnt am südlichen Ortseingang von Egglham, umgeht Egglham im Westen bis auf Höhe Frauentödling, schwenkt dann in Richtung Osten und endet an der St 2109 im Bereich der Einmündung der Kreisstraße PAN 18.
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge der Ortsumgehung Egglham wird für das Prognosejahr 2035 mit ca. 2.400 Kfz/24h angenommen. Für den angestrebten Planfall, dass das gesamte Projekt bis Aldersbach umgesetzt ist, werden höhere Verkehrsmengen prognostiziert. Das Staatliche Bauamt hat sich nach einer Umweltverträglichkeitsstudie für eine Trasse im Westen von Egglham entschieden.
Im Zuge des Bauvorhabens werden drei Brücken über Gewässer sowie drei Brückenbauwerke über Gemeindeverbindungsstraßen notwendig. Der Knotenpunkt am Bauanfang ist teilplanfrei geplant. Am Bauende bei Frauentödling ist ein Kreisverkehrsplatz vorgesehen.
Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst. Oberflächenwasser, das nicht breitflächig oder in Sickermulden versickert, wird gesammelt und in fünf Regenrückhaltebecken eingeleitet. Als Vorfluter dient der Aldersbach. Der Graben aus Wilhelm, der Haager Graben der Aldersbacher Flutgraben und der Aldersbach werden von der Baumaßnahme berührt und müssen verlegt und angepasst werden. Der durch das Bauvorhaben entstehende Retentionsraumverlust wird ausgeglichen.
Das nachgeordnete Wegenetz und auch Leitungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen werden – soweit maßnahmenbedingt erforderlich – den neuen Verhältnissen angepasst.
Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild werden mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Telefon: +49 871 808-01
Fax: +49 871 808-1002
URL: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

08.08.2023 - 07.09.2023

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung ( index.html )
Bekanntmachung Egglham ( Bekanntmachung Egglham.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Planunterlagen ( index.html )