Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntmachung des Landratsamtes Landkreis Leipzig zur Erteilung einer
immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung
Az.: 10132/106.11/833/2
Das Landratsamt des Landkreises Leipzig hat der Windpark Breunsdorf I GmbH, vertreten
durch die Geschäftsführung, Herrn Gregor Herzog, Glück- Auf- Straße 1 in 06711 Zeitz mit
Datum vom 4. August 2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 des
Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, (Bundes- Immissionsschutzgesetz -
BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S.
123), geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792)
zur Errichtung und zum Betrieb von 15 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ General Electric
GE 6.0-164 im Vorrang- und Eignungsgebiet zur Nutzung der Windenergie „Gebiet 08 -
Breunsdorf“ am Standort Neukieritzsch/Groitzsch, Gemarkung Podelwitz, Flurstücke 154/2,
155/2; Gemarkung Droßdorf, Flurstück 2/3; Gemarkung Schleenhain, Flurstück 1/9;
Gemarkung Breunsdorf, Flurstücke 141, 148, 149, 157, 167, 179, 180, 200, 211 und 321 nach
Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), geändert durch Artikel 1
der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) - 4. BImSchV) mit folgendem
verfügenden Teil erteilt.
1.
Der Windpark Breunsdorf I GmbH, vertreten durch den allein vertretungsberechtigten
Geschäftsführer Herr Gregor Herzog wird auf ihren Antrag vom 28. Februar 2022,
eingegangen am 28. Februar 2022, vollständig am 5. Juli 2022 die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb von 15 Windenergieanlagen vom Typ General Electric GE 6.0-
164 im Vorrang- und Eignungsgebiet zur Nutzung der Windenergie „Gebiet 08 - Breunsdorf
gemäß § 4 BImSchG am Standort Neukieritzsch/Groitzsch, Gemarkung Podelwitz, Flurstücke
154/2, 155/2; Gemarkung Droßdorf, Flurstück 2/3; Gemarkung Schleenhain, Flurstück 1/9;
Gemarkung Breunsdorf, Flurstücke 141, 148, 149, 157, 167, 179, 180, 200, 211 und 321 nach
Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV erteilt.
Im Einzelnen ergeben sich Lage und Umfang der mit diesem Bescheid genehmigten Arbeiten
und Einrichtungen aus den eingereichten und mit Genehmigungsvermerk „Bestandteil der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 04.08.2023“ versehenen Antragsunterlagen
im Umfang von fünf Ordnern. Die paginierten Antragsunterlagen im Umfang von 2.447 Seiten
sind Bestandteil der Genehmigung. Bei nachgereichten Unterlagen/Ergänzungen sind die
jeweils aktuellsten Unterlagen maßgeblich. Durch diese ersetzte ursprüngliche
Antragsunterlagen sind als ungültig zu betrachten.
Die Genehmigung wird mit Nebenbestimmungen (Abschnitt III) und Hinweisen (Abschnitt VI)
erteilt. Die Nebenbestimmungen sind einzuhalten, die Hinweise sind zu beachten. Der
Genehmigungsbescheid umfasst 155 Seiten.
2.
Die Genehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.
3.
Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere die Anlage betreffende behördliche
Entscheidungen ein, insbesondere die Baugenehmigung, öffentlich- rechtliche
Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme
von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen
Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen
und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 WHG.
4.
Es wird für die oben bezeichneten WEA nach § 9 Abs. 8 FStrG die Ausnahme vom Bauverbot
des § 9 Abs. 1 FStrG erteilt.
5.
Dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ist
unter Angabe des Geschäftszeichens VII-161-22-BIA zur Aufnahme als Luftfahrthindernis der
Baubeginn und die Fertigstellung der WEA anzuzeigen.
6.
Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 3 i. V. m. §§ 14, 15 LuftVG ergeht für die Erteilung der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der 15
Windenergieanlagen im Windpark Breunsdorf, im Landkreis Leipzig folgende
luftverkehrsrechtliche
Entscheidung:
Der Errichtung und dem Betrieb der 15 Windenergieanlagen mit einer Höhe von 249,00 m über
Grund an den beantragten Standorten mit den WGS84-Koordinaten und Höhen über NN:
WEA 1: 51° 8‘1,5" Nord,
WEA 2: 51° 87,8" Nord,
WEA 3: 51° 8'16,2“ Nord,
WEA 4: 51° 8'20,5" Nord,
WEA 5: 51° 8'25,9“ Nord,
WEA 6: 51° 7'57,1" Nord,
WEA 7: 51° 8'0,4" Nord,
WEA 8: 51° 8'1,1" Nord,
WEA 9: 51° S'IO.g" Nord,
WEA 10: 51° 8'18,0“ Nord,
WEA 11: 51° 7'55,2“ Nord,
WEA 12: 51° 8’6,2" Nord,
WEA 13: 51° 8'8,7" Nord,
WEA 14: 51° 7'53,1“ Nord,
WEA 15: 51° 7'54,5" Nord,
12° 21’ 32,5“ Ost (388,30 m über NN),
12° 22’ 0,4“ Ost (392,00 m über NN),
12° 22‘ 25,3“ Ost (394,10 m über NN),
12° 22‘ 44,4“ Ost (394,90 m über NN),
12° 23' 9,9" Ost (393,80 m über NN),
12° 21' 50,9" Ost (390,90 m über NN),
12° 22‘ 15,7" Ost (393,00 m über NN),
12° 22' 43,5“ Ost (391,90 m über NN),
12° 23' 2,7“ Ost (392,60 m über NN),
12° 23' 25,3“ Ost (392,60 m über NN),
12° 23‘ 10,5“ Ost (388,70 m über NN),
12° 23’ 32,6" Ost (391,40 m über NN),
12° 23’ 54,9" Ost (390,70 m über NN),
12° 23' 40,7" Ost (389,70 m über NN),
12° 24' 4,9" Ost (389,20 m über NN)
wird unter Auflagen zugestimmt.
7.
Die Windpark Breunsdorf I GmbH trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur
Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstr, 4, 04552
Borna erhoben werden.
Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form ist durch die Übermittlung eines mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich,
welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises
Leipzig, Umweltamt, zu richten ist.
Die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen sind
der Nummer 1.6.2 (A) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), zugeordnet (allgemeine Vorprüfung).
Die allgemeine Vorprüfung entfiel vorliegend, da der Vorhabenträger gemäß § 7 Abs. 3 UVPG
ein Verfahren mit freiwilliger Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt hat. Die UVP
wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführt.
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der
Begründung liegt gern. § 10 Abs. 8 Sätze 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der Neunten
Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung überdas
Genehmigungsverfahren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S.
1001), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) - 9
BImSchV
vom 1. September 2023 bis einschließlich 15. September 2023
bei folgender Stelle zur Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten
dort eingesehen werden:
Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Zimmer 121 in 04668 Grimma, Karl-Marx-
Straße 22, Haus 1
Montag 08.30 - 12.00 Uhr,
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr,
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr,
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr.
Diese Bekanntmachung ist während des o.g. Zeitraums auch auf der Internetseite des
Landkreises Leipzig unter https://www.landkreisleipziq.de/bekanntmachunqen.html unter
Umweltamt und auf dem zentralen UVP-Portal der Länder (www.uvp-verbund.de) einsehbar.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG unter folgenden
Hinweisen:
1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
2. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber
Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
3. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung
bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben
haben und denen der Bescheid noch nicht zugestellt wurde, schriftlich oder
elektronisch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Sachgebiet
Immissionsschutz oder per E-Mail: SekretariatUWA@lk-l.de, angefordert werden.
Der vollständige Genehmigungsbescheid wird gemäß § 10 Absatz 8 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz
1 BImSchG auch auf der Internetseite des Landkreises Leipzig unter
https://www.landkreisleipzig.de/bekanntmachunqen.html öffentlich bekannt gemacht.
Grimma, den 17. August 2023
Tina König
Amtsleiterin Umweltamt

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landratsamt Leipzig
Landkreis Leipzig - Umweltamt - Sachgebiet Immissionsschutz

Leipziger Straße 67
04552 Borna
Sachsen
Deutschland

E-Mail: umweltamt@lk-l.de
URL: https://www.landkreisleipzig.de/startseite.html

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

04.08.2023