Allgemeine Vorhabenbeschreibung
In dem Zusammenlegungsverfahren Waldkich-Kollnau (Kohlenbach) ist für die zweckmäßige Neugestaltung des Zusammenlegungsgebietes eine Änderung des Ausbauplanes erforderlich gewesen.
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist.
Die vorgesehene Änderung hat keine negativen Auswirkungen zur Folge, auf die Schutzgüter
Mensch, Wasser, Fläche, Boden, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt,
Landschaftsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter. Auch Schutzgebiete werden
im Rahmen der Änderung nicht beeinträchtigt. Insgesamt betrachtet wird der Eingriff, durch
die vorgesehene Änderung, sogar erheblich reduziert.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist
nicht selbstständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation
und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3115) eingesehen werden
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Emmendingen
Regierungsbezirk Freiburg
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen
Berliner Allee 3a
79114
Freiburg
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung@lkbh.de |
Telefon: | 0761 2187 9540 |
Fax: | 0761 2187 5499 |
URL: | https://www.landkreis-emmendingen.de |
Datum der Entscheidung
24.04.2024