Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und -absenkung sowie für eine Versickerung und Einleitung des geförderten Grundwassers in ein Oberflächengewässer, 30900 Wedemark, Bahldamm 1, Gemarkung Bissendorf, Flur 6, Flurstücke 18/4, 15/0, 16/0, 17/1, 398/1. Für das geplante Bauvorhaben (Neubau eines Nachklärbeckens) ist der Betrieb einer temporären Grundwasserhaltung mittels Bestandsdrainagen bzw. ein Zutagefördern von Grundwasser mit einhergehender Grundwasserspiegelabsenkung mit einem Absenkziel von 2,15 m geplant. Nach einer Aufreinigung soll das geförderte Grundwasser nach einer Aufreinigung mittels Versickerung im angrenzenden Biotop dem Grundwasser wieder zugeführt sowie im naheliegenden Johannisgraben eingeleitet werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht erforderlich, denn die nach § 7 Abs. 1 S. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Verbindung mit der laufenden Nummer 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführende UVP-Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 des UVPG u. a. durch ein umfangreiches Grundwassermonitoring, Versickerung des geförderten und aufgereinigten Grundwassers sowie Schutzmaßnahmen der zu schützenden Güter (Bspw. Fischfauna oder Naturschutz) nicht zu erwarten sind.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Region Hannover, Niedersachsen
Team 36.29 Gewässerschutz Ost

Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: gewaesserschutz@region-hannover.de
Telefon: +49 (0)511 616-21055
Fax: +49 (0)511 616-11001
URL: https://www.hannover.de/

Datum der Entscheidung

10.06.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Veröffentlichung Text UVP-Portal Bahldamm ( Veröffentlichung Text UVP-Portal Bahldamm.pdf )