Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Bergisch-Rheinische Wasserverband, Düsselberger Straße 2, 42781 Haan hat mit Datum vom 23.09.2020 einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Ge-nehmigung gem. § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 57 Abs. 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) für die wesentliche Änderung des Klärwerks Ratingen durch die Errichtung und den Betrieb eines Doppelmembran-Gasspeichers als Ersatz für den bestehenden Gasspeicher gestellt.
Für diese Abwasserbehandlungsanlage im Sinne der Nr. 13.1.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde bisher keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Falle der vorliegend beantragten Änderung ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG zunächst eine Vorprüfung vorzunehmen.
Der wesentliche Grund für meine Feststellung, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht, liegt darin, dass es sich um eine sehr geringfügige Änderung der bestehenden Abwasserbehandlungsanlage handelt, die insbesondere im Betrieb keine wesentlichen zusätzlichen dauerhaften Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UVPG verursacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brd.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-0 |
Fax: | 0211 475-2671 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
10.06.2021