Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Knauf Deutsche Gipswerke KG, Neudorfer Weg 1b in 03130 Spremberg beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Neudorfer Weg 1b in 03130 Spremberg in der Gemarkung Spremberg, Flur 36, Flurstück 116/9 eine Gipsplattenherstellungsanlage durch Zubau einer Flüssiggasversorgungsanlage wesentlich zu ändern. Die wesentliche Änderung dient als alternative Versorgung zum derzeit genutzten Erdgasanschluss als Flexibilisierung der Elektroenergieerzeugung.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 2.4.2 V mit Nebeneinrichtungen der Nummer 9.1.1.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 9.1.1.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 1 Absatz 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: T12@LfU.Brandenburg.de
Telefon: +49 35549911411

Datum der Entscheidung

09.02.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträ ( Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträ.pdf )