Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. Kieswerke Kändler GmbH in Petershagen hat einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz für einen Sand- und Kiesabbau in Minden, Gemarkung Päpinghausen, Flur 4, Flurstück 200 sowie die Herstellung eines Gewässers gestellt. Die Größe der Vorhabenfläche beläuft sich nach Antragsangaben auf rd. 6,7 ha. Westlich der B 482 gelegen grenzt die Fläche im Norden an die Straße „Lange Plas“, im Westen an die „Päpinghauser Straße“ und östlich an den „Rütersweg“. Der Kreis Minden-Lübbecke hatte für den Bereich mit Bescheid vom 27.04.2022 eine Abgrabungsgenehmigung nach Abgrabungsgesetz NRW erteilt, wobei nach Durchführung der Sand- und Kiesgewinnung das Gelände zunächst für eine landwirtschaftliche und später gewerbliche Nachnutzung wiederverfüllt und hergerichtet werden sollte. Nunmehr soll statt einer vollständigen Verfüllung der Abbaufläche lediglich im Nordosten eine Sandanspülung erfolgen. Die Restfläche soll als dauerhaftes Gewässer mit naturnahen Strukturen und einem Gehölzgürtel entwickelt werden. Die Feststellung, dass das Vorhaben keiner UVP-Pflicht unterliegt, wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 UVPG).

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Minden-Lübbecke
Untere Naturschutzbehörde

Portastraße 13
32423 Minden
Postfach 2580
32382 Minden
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@minden-luebbecke.de
Telefon: +49 571 807-26800
Fax: +49 0571 807-36800
URL: http://www.minden-luebbecke.de

Datum der Entscheidung

04.03.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2025-03-04 UVP-Vorprüfung_Nassauskiesung Päpinghausen ( 2025-03-04 UVP-Vorprüfung_Nassauskiesung Päpinghausen.pdf )
02-2025-06 Bekanntgabe keine UVP-Pflicht ( 02-2025-06 Bekanntgabe keine UVP-Pflicht.pdf )