Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bei der vorliegenden Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau der höhengleichen Einmündung der B 271 / B 47 südlich von Monsheim. Der derzeit vorhandene plangleiche Anschluss der B 271 / B 47 wird zu einem 3-armigen Kreisverkehrsplatz umgebaut. Die Ausbaulänge der B 47 beträgt ca. 140 m, die Ausbaulänge der B 271 beläuft sich auf ca. 420 m. Das Plangebiet liegt im Landkreis Alzey-Worms mit der Verbandsgemeinde und Gemeinde Monsheim.
Der Einmündungsbereich der B 47 in die B 271 hat sich in den letzten Jahren als Unfallhäufungsstelle dargestellt. Durch den vorgesehenen Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz wird es künftig keine Linksab- bzw. Linkseinbiegerverkehre mehr geben.
Zudem wird die Herstellung des Kreisverkehrsplatzes zu einer Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten auf der B 271 führen. Somit können durch die Planung die Konfliktpunkte zwischen den einzelnen Verkehrsströmen minimiert werden und zu einer
wesentlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit im Ausbaubereich beitragen.
Für das Bauvorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Monsheim beansprucht.

Die vollständigen Planunterlagen sind ab dem 21.08.2023 auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ einsehbar.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

E-Mail: lbm@lbm.rlp.de
Telefon: 0261/3029-0

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

21.08.2023 - 20.09.2023

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstext Monsheim ( Bekanntmachungstext Monsheim.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

03_Übersichtslageplan ( 03_Übersichtslageplan.pdf )
19_4_UVP-Bericht ( 19_4_UVP-Bericht.pdf )