Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma SCE Wind Schrepkow GmbH & Co. KG, Fritschestraße 27/28 in 10585 Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 16866 Groß Welle in der Gemarkung Groß Welle, Flur 3 und 5, Flurstücke 82 und 26 zwei Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben. Das Repowering-Vorhaben umfasst den Rückbau von 2 WEA des Typs Vestas V90 mit einer Leistung von 2,0 MW und die Errichtung und den Betrieb von 2 WEA des Typs Vestas V150 mit einer Leistung von 6,0 MW. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Beeinträchtigungen der Schutzgüter Flora, Boden und Wasser sind durch Vermeidungsmaßnahmen als nicht erheblich einzustufen. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Abschaltzeiten sowie Bauzeitenregelungen vermieden. Die zusätzliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild ist aufgrund der Lage in einem bestehenden Windpark gering. Eine zusätzliche belästigende Wirkung durch Schallimmissionen wurde ausgeschlossen, durch Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen durch Schattenwurf zu erwarten und ein Eiserkennungssystem verhindert Gefährdungen durch Eiswurf.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

15.07.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

035_Ä0.00_24_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP ( 035_Ä0.00_24_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP.pdf )