Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Staatliche Bauamt Kempten beantragte mit Schreiben vom 09.03.2023 und Unterlagen vom 09.03.2023, die wasserrechtliche Anlagengenehmigung für die Errichtung einer Behelfsbrücke über die Mindel bei Grundstück Fl.Nr. 1036 der Gemarkung Hausen.
Das Staatliche Bauamt Kempten beantragte mit Schreiben vom 09.03.2023 und Planunterlagen vom 09.03.2023 die Plangenehmigung für die Errichtung einer Behelfsbrücke über den Schaucherbach bei Grundstück Fl.Nr. 913 der Gemarkung Hausen.
Im Zuge der Ortsumfahrung Hausen (B 16 zwischen Günzburg und Mindelheim) müssen zwei zeitlich begrenzte Behelfsbrücken über die Östliche Mindel und den Schaucherbach hergestellt werden, da die endgültigen Bauwerke über die Östliche Mindel, die Bahnlinie, Heinzenhofer-straße und Schaucherbach erst 2024 realisiert werden können. Die Behelfsbrücke über den Schaucherbach soll Mitte 2023 hergestellt werden und bis zur Fertigstellung des endgültigen Brückenbauwerks im Jahr 2024 bestehen bleiben.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu
Wasserrecht
Bad Wörishofer Str. 33
87719
Mindelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht@lra.unterallgaeu.de |
Telefon: | +49 8261 995-0 |
Fax: | +49 8261 995-333 |
URL: | http://www.unterallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
09.05.2023