Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Am 20.11.2013 wurde das Flurbereinigungsverfahren Dielheim-Balzfeld (A 6) auf Antrag der Enteignungsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 6 auf Teilen der Gemeinde Dielheim und einem kleinen Teil der Stadt Sinsheim angeordnet.
Ziel des Verfahrens ist die Bereitstellung der Flächen zum Ausbau der Autobahn und für die umfangreichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Flurbereinigungsverfahren dient der Förderung der Landentwicklung und der Vermeidung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur.
Außerdem soll der Landverlust mit dem Verfahren auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst auf den Gemarkungen Dielheim, Horrenberg und Eschelbach jeweils links und rechts der Bundesautobahn A 6 die direkt angrenzenden Gewanne sowie zur Gebietsabrundung vereinzelt weitere hieran angrenzende Gewanne. Zur Erreichung der Zielsetzungen des Flurbereinigungsverfahrens wurden östlich der Ortslage von Balzfed darüber hinaus größere Flächen einbezogen. Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan wurde am 10.07.2023 genehmigt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Rhein-Neckar-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Amt für Flurneuordnung
Muthstraße 4
74889
Sinsheim
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnungsamt@rhein-neckar-kreis.de |
Telefon: | 06221 522-5400 |
Fax: | 06221 522-5454 |
URL: | https://www.rhein-neckar-kreis.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
21.08.2023 - 01.09.2023
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
21.11.2022 - 21.12.2022