Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung der Euregiobahn, Bahnhof Herzogenrath (Pfa 3)

29.09.2023

Die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH (EVS) – weiter als Vorhabenträgerin bezeichnet – plant die Elektrifizierung der Strecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der EVS nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Betrieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstgeschwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojekts ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizierten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Das Gesamtprojekt wurde der Übersichtlichkeit halber räumlich in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die in den Planunterlagen dargestellt sind. Das hiesige Planfeststellungsverfahren (PFA 3) behandelt die Maßnahmen zur Elektrifizierung des Bahnhofs Herzogenrath sowie seiner Einfahrtgleise. Das hier behandelte Planfeststellungsverfahren steht in unmittelbaren Zusammenhang mit den PFA 1 und 2, die für das Teilprojekt „Elektrifizierung der Strecke 2570 – Stolberg Hbf bis Herzogenrath“ umgesetzt werden müssen. Im Bahnhof Herzogenrath sind bereits an den Schnittstellen zur DB Netz AG elektrifizierte Stecken existent. Im Wesentlichen ist die Elektrifizierung (Ergänzung der bestehenden Oberleitungsanlagen) der Einfahrtgleise bzw. deren Verlängerung in den Bahnhof Herzogenrath der Strecke 2570 „Stolberg Hbf – Herzogenrath“, dem Gleis 55 sowie der drei Verbindungen zur Infrastruktur der DB Netz AG geplant. Die Gründung der Masten soll vorzugsweise als Bohrpfahlgründung erfolgen. Das Vorhaben führt zu einer Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt. Die Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen sollen überwiegend im Rahmen der geplanten Maßnahmen zum „ökologischen Trassenmanagement“ erfolgen, die zum Großteil auf den betroffenen Flächen vor Ort stattfinden sollen. Dabei soll die vorhandene Vegetation, die einen Bereich von 30 m umliegend der Gleise jeweils in beide Richtungen umfasst, in standort- und landschaftsgerechte Bestände umgewandelt werden. Weiter sind Maßnahmen für Einzelbäume und Grünflächen vorgesehen. Zur Durchführung des Bauvorhabens ist keine Inanspruchnahme von privaten Grundstücken Dritter erforderlich. Für die Dauer der Bauzeit soll der jeweilige Streckenabschnitt gesperrt werden. Es ist ein Schienenersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. Die Bauzeit ist ohne Warte-zeiten für ca. 10 Wochen angesetzt. Während der Baumaßnahmen muss vorübergehend mit Baulärm und Erschütterungen gerechnet werden, die im Wesentlichen punktuell durch die Pfahlgründungen entstehen. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen. Es wurden keine privaten Einwendungen erhoben. Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erstellte die Vorhabenträgerin Gegenäußerungen, die den jeweiligen Stellen zugesendet wurden. Zur Klärung einzelner Punkte fanden Abstimmungsgespräche zwischen der Vorhabenträgerin und einzelnen Fachbehörden bzw. Leitungsträgern statt. Auf die Durchführung eines Erörterungstermins konnte verzichtet werden. Am 30.03.2023 hat die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss zu diesem Vorhaben erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss mit seinen planfestgestellten Planunterlagen sowie der erfolgten ortsüblichen und öffentlichen Bekanntmachung wird nach dem Planungssicherstellungsgesetz im Internet der Bezirksregierung Köln im Zeitraum vom 16.05.2023 bis zum 30.05.2023 öffentlich zugänglich gemacht. Als zusätzliches Informationsangebot können der Planfeststellungsbeschluss mit den Planunterlagen in demselben Zeitraum bei der Stadt Herzogenrath in Papierform eingesehen werden. Einzelheiten dazu sind der ortsüblichen Bekanntmachung des Amtsblattes der Stadt Herzogenrath zu entnehmen, die unten folgend aufrufbar ist.“

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Tagebaus Ardorf-Hohebarg der Firma Christian Siebels & Co. GmbH

29.09.2023

Die Firma Christian Siebels & Co. GmbH plant die Erweiterung und Vertiefung Ihres bestehenden Tagebaus in der Stadt Wittmund (Ortsteil Ardorf-Hohebarg), um Quarzsand im Nassabbauverfahren zu gewinnen. Die Fläche befindet sich östlich der Straße Sliepershörn sowie südlich der Straße Am Rillenmoor. Der geplante Tagebau hat eine Gesamtgröße von 34,2 ha. Unter Einhaltung erforderlicher Abstände ergibt sich eine Gewinnungsfläche von ca. 27,0 ha. Aufgrund des voraussichtlichen Flächenzuschnitts und zu erwartender Abbauböschungen ergibt sich nach derzeitigem Stand eine maximale Abbautiefe von ca. 30 m unter Wasserspiegel (-25,00 m NHN). Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 1,99 Mio. m³ zu erwarten. Nach Beendigung des Abbaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Am 23.08.2023 ging der Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichkeitsprüfung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Antragsunterlagen werden zwischen dem 02.10.2023 und dem 01.11.2023 (jeweils einschließlich) für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Nähere Informationen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

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Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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