Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die 8-streifige Erweiterung der Bundesautobahn A 1 südlich des AD HH-Südost (A 1/A 25) bis nördlich des AD Süderelbe (A 1/A 26) (VKE 714.1 - Planungsabschnitt Nord)

27.09.2023

Der Vorhabenbereich befindet sich in den Bezirken Bergedorf und Hamburg-Mitte der Freien und Hansestadt Hamburg. Trägerin der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Im Planungsabschnitt befindet sich das Autobahndreieck Norderelbe (ehemals AK HH-Süd). Am östlichen Bauende schließt unmittelbar das AD HH-Südost an. Das Vorhaben umfasst neben der 8-streifigen Erweiterung der Bundesautobahn A 1 verschiedene weitere bauliche Maßnahmen. Das AD Norderelbe wird so umge-staltet, dass zukünftig die durchgehenden Richtungsfahrbahnen im Zuge der A 1 verlaufen und die Fahrbahnen der A 255 Richtung Hamburge-Elbbrücken über Rampenfahrbahnen angeschlossen wer-den. Der Bauabschnitt beginnt bei BAB-km 154,654 (Bau-km 10+000). Der Ausbau der Richtungs-fahrbahn (Rifa) Bremen endet bei BAB-km 149,165 (Bau-km 15,102), die Rifa Lübeck wird bis BAB-km 149,173 (Bau-km 15+110) ausgebaut. Damit besitzt der Abschnitt eine Länge von ca. 5,33 km.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Erweiterung Klärwerk Rosental

27.09.2023

Gz.: 41-8618/747 Die LWW plant mit oben genanntem Vorhaben eine Kapazitätserweiterung der Kläranlage Leipzig Rosental. Die Kläranlage hat zum aktuellen Zeitpunkt die Kapazitätsgrenze erreicht und soll in Anbetracht der Stadtentwicklung der Stadt Leipzig, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Einwohnerzahlen, von aktuell 550.000 EW auf 710.000 EW erweitert werden. Dies entspricht einem Zuwachs von 160.000 EW und damit einhergehend einen Frachtzuwachs von 9.600 kg/d BSB5.Die hydraulische Kapazität wird hierbei von derzeit 13.000 auf 16.200 m3/h in der ersten Ausbaustufe und auf 18.700 m3/h in der zweiten Ausbaustufe steigen. Das Vorhaben der Erweiterung der Kläranlage Rosental ist am vorhandenen Kläranlagenstandort Am Sportforum 20 in 04105 Leipzig geplant. Die Erweiterung ist auf den Flurstücken 2638/15, 2638/21, 2638/25, 2650/6 und 2815/2 der Gemarkung Leipzig geplant.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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